Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71375
VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187 (https://dejure.org/2010,71375)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187 (https://dejure.org/2010,71375)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2010 - 14 ZB 09.2187 (https://dejure.org/2010,71375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,71375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit.Ein Nutzungsänderungsantrag in Bezug auf eine Garage für drei Lkws in eine LKW-Wartungs- und Reparaturhalle mit Montagegrube, die einem Gewerbebetrieb Fuhrunternehmen dienen soll, kann nicht ohne Rücksicht auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.1995 - 1 L 3462/94

    Baugenehmigung; Konkretisierung; Betriebsbeschreibung; Faktisches Dorfgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187
    Er ist im Übrigen auch nicht genehmigungsfähig, weil ein Fuhrunternehmen mit einer Größe wie das klägerische nach herrschender Meinung (vgl. z.B. OVG SH vom 24.3.1992 Gemeinde 1993, 148; NdsOVG vom 29.8.1995 BauR 1996, 79; HessVGH vom 26.7.1967 Az. IV OG 65/67; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, RdNr. 32 zu § 4 BauNVO), der der Senat folgt, keinen "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieb" i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6 BauNVO darstellt und daher im Dorfgebiet unzulässig ist.
  • VGH Hessen, 26.07.1967 - IV OG 65/67

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fuhrunternehmens im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187
    Er ist im Übrigen auch nicht genehmigungsfähig, weil ein Fuhrunternehmen mit einer Größe wie das klägerische nach herrschender Meinung (vgl. z.B. OVG SH vom 24.3.1992 Gemeinde 1993, 148; NdsOVG vom 29.8.1995 BauR 1996, 79; HessVGH vom 26.7.1967 Az. IV OG 65/67; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, RdNr. 32 zu § 4 BauNVO), der der Senat folgt, keinen "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieb" i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6 BauNVO darstellt und daher im Dorfgebiet unzulässig ist.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Dasselbe gilt gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6 BauNVO für ein - hier vorliegendes - (faktisches) Dorfgebiet (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2001 - 1 ZS 01.34 - juris Rn. 8; B.v. 29.3.2010 - 14 ZB 09.2187 - juris Rn. 6; B.v. 10.2.2009 - 15 CS 08.2606 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 09.03.2018 - 1 A 552/15

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Dorfgebiet;

    Jedenfalls ist ein Fuhrunternehmen mit zehn Lkws, zwei Baggern, zwei Minibaggern und zwei Radladern kein "nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb" i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO und daher im Dorfgebiet planungsrechtlich unzulässig (BayVGH, Beschl. v. 29. März 2010 - 14 ZB 09.2187 -, juris).
  • VG Regensburg, 10.05.2022 - RN 6 K 19.932

    Keine nachträgliche Legalisierung der Nutzungsänderung einer Lagerhalle -

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 10. Oktober 2019 wies das Gericht darauf hin, dass ausweislich des Beschlusses des BayVGH vom 29. März 2010 (14 ZB 09.2187) ein Fuhrunternehmen wie das vorliegende wohl kein "nicht wesentlich störender Betrieb" sei.

    Vielmehr ist auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Gesamtbetriebs abzustellen und vor diesem Hintergrund abschließend die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des beantragten Vorhabens zu prüfen (BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 14 ZB 09.2187 - juris, Rn. 5).

  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 2 ZB 10.507

    Dorfgebiet; wesentlich störender Gewerbebetrieb; Transportunternehmen;

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht den Betrieb des Beigeladenen mit mehreren Lkw im Dorfgebiet für nicht zulässig gehalten hat, weil er wegen der von ihm ausgehenden Geräuschbelastung nicht nur unwesentlich stört (vgl. auch BayVGH v. 29.3.2010 Az. 14 ZB 09.2187 - juris; OVG Schleswig-Holstein vom 24.3.1992 Az. 1 L 74/91 - juris).

    Die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Fragestellung, wie das Merkmal "wesentlich störend" auszulegen ist, ist - soweit sie einer grundsätzlichen Klärung überhaupt zugänglich ist - bereits hinreichend durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG vom 8.11.2001 Az. 4 C 18/00 - juris RdNr. 25, BayVBl 2002, 637; vom 22.11.2002 a.a.O.; BayVGH v. 29.3.2010 a.a.O. ).

  • VG Ansbach, 16.02.2012 - AN 3 K 11.00947

    Gebietserhaltungsanspruch; faktisches Industriegebiet; Abwehranspruch gegenüber

    Auch nach der Rechtsprechung des 14. Senats sei im Falle von nachträglichen Nutzungsänderungen auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Gesamtbetriebs abzustellen und vor diesem Hintergrund anschließend die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der beantragten Einzelvorhaben zu prüfen (BayVGH, Beschluss vom 29.3.2010, 14 ZB 09.2187).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht